Hast Du sie auch so gebannt verfolgt, die Diskussion, ob CBD als Nahrungsergänzungsmittel weiterhin im freien Handel verkauft werden darf? Warst Du auch dabei, als erste Läden den Ausverkauf ihrer Produkte ausgerufen und diejenigen, die CBD für sich entdeckt haben, zu Hamsterkäufen animiert haben? Was ist daraus geworden, wie sieht es aus mit der Legalität von CBD in Deutschland? Dürfen wir nun weiterhin die gewohnten CBD-Produkte kaufen oder nicht?
Der CBD-Markt in Deutschland
Der Konsum von CBD-Produkten ist sprunghaft angestiegen. Immer mehr Konsumenten sind begeistert von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Pflanzenwirkstoffes. In den Foren häufen sich die positiven Erfahrungsberichte und auch die Forschung konnte inzwischen mit einer Vielzahl von Studien die Wirksamkeit von CBD bei unterschiedlichsten Beschwerden belegen.
Wir wissen auch, dass THC, das andere Cannabinoid aus der Hanfpflanze, ein Betäubungsmittel und der Erwerb/Konsum illegal bzw. entsprechend gesetzlich streng geregelt ist. CBD dagegen konnte bisher legal erworben und konsumiert werden, da es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Voraussetzung dafür war immer, dass das CBD-Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Allerdings bleibt der Erfolg des CBDs natürlich nicht unbeobachtet. Die Pharmaindustrie und auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben auf den sich explosionsartig entwickelnden CBD-Markt ein kritisches Auge geworfen. So wird die Diskussion um die Legalität von CBD noch eine Weile in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Entwicklungen rund um CBD
Die Diskussionen um die Einordnung von CBD in die Arzneimittelverschreibungsverordnung dauert schon eine Weile. Schon im Oktober 2016 wurde beschlossen, CBD, mit einer gewissen Übergangszeit, als ein verschreibungspflichtiges Mittel zu deklarieren. Das scheint allerdings nur für diejenigen CBD-Produkte zu gelten, die als Arzneimittel beworben werden und ein Heilversprechen abgeben. Das ist bei den allermeisten Produkten nicht der Fall. Hierzulande wird CBD vielmehr als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikartikel verkauft, ohne dass eine Heilwirkung versprochen werden darf. Trotz der Verordnung von 2016 erscheinen daher immer mehr CBD-Shops auf dem Markt, während große Online-Portale, wie Ebay und Amazon, CBD-Produkte aus ihrem Sortiment verbannten.
2018 erklärt die WHO, dass von CBD keine Risiken für den öffentlichen Gebrauch ausgeht und ein eventuelles Missbrauchspotential nicht festgestellt werden kann. Dennoch folgten im Frühjahr 2019 mehrere Razzien gegen CBD-Shops, bei denen unzählige Produkte beschlagnahmt wurden. Der Fokus galt dabei insbesondere unverarbeiteten Hanf-Produkten, wie beispielsweise Blüten. Und dass, obwohl weder mit “Rauschgift” gehandelt, noch gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen wurde. Das zeigte mehr als plakativ, wie unsicher die Rechtslage rund um CBD war und immer noch ist.
Positiv für die Kunden: Seriöse Firmen lassen daraufhin zu ihren CBD-Produkten Laborberichte erstellen, die die Inhaltsstoffe der CBD-Produkte genauestens analysieren.
Wie ist die rechtliche Lage heute?
Die Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie 2002/46/EG der Europäischen Union [4] und der §2(3) des deutschen Arzneimittelgesetzes bestätigen, dass CBD ein Nahrungsergänzungsmittel darstellt, dessen Verkauf an Personen ab 18 Jahren legal ist. Sobald der THC-Gehalt über 0,2% liegt oder ein Heilversprechen oder medizinische Wirkung deklariert wird, gilt das Produkt als Arzneimittel und muss ärztlich verschrieben werden. Der Versuch, CBD als Novel Food mit besonderen Verkehrsbestimmungen einzuordnen, ist 2020 dank der European Industrial Hemp Association gescheitert [1].
Im November dieses Jahres revidierter der Europäische Gerichtshof das CBD-Vermarktungsverbot mit der Begründung, dass Hanfextrakte aus allen Teilen der Pflanze nicht psychotrop wirken und daher auch nicht als „Suchtstoff/Betäubungsmittel“ einzuordnen sei. Weder konnte die Gefährlichkeit von CBD wissenschaftlich nicht bewiesen werden, noch sei es einsichtig, warum natürliches CBD verboten werden solle, während synthetisches erlaubt sei, so der Gerichtshof [2]. Ab dato solle der „Grundsatz des freien Warenverkehrs“ in der gesamten EU gelten.
Im Dezember entschieden die Vereinten Nationen ebenfalls, dass medizinisches Cannabis keine “gefährliche Droge … ohne zusätzlichen Nutzen“ sei. Das bedeutet aber nicht, dass Deutschland bzw. die einzelnen Bundesländer nicht selbst entscheiden dürfen, wie sie mit dem Umgang mit Cannabis verfahren. Doch der Druck auf den deutschen Gesetzgeber ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nun erhöht. Deutschland muss das Betäubungsmittelgesetz zum Thema Hanf klarer spezifizieren.
Zur Zeit gilt: Der Verkauf und Erwerb von CBD ist in Deutschland legal, wenn das Produkt:
- aus verarbeitetem Cannabis besteht
- einen THC-Gehalt von <0,2% aufweist
- keine Heilversprechen abgibt
- aus zertifiziertem Nutzhanf der Europäischen Union stammt [8].
Der letzte Punkt ist tatsächlich sehr wichtig, denn Nutzhanf weist per se einen niedrigen THC-Gehalt auf. Öle, die nicht aus Nutzhanf hergestellt wurden oder als Lebensmittel gelten, müssen sogar einen THC-Gehalt unter 0,0005% aufweisen [5]. Die CBD-Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn sie ausschließlich “gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken“ dienen. Gewerbliche Zwecke bedeutet, dass der Hanf zu einem unbedenklichen Produkt weiterverarbeitet worden sein muss, also nicht mehr zu Rauschzwecken missbraucht werden kann [7; 8].
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL ist immer noch „keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre“. Hersteller müssen also, bevor sie ihr Produkt auf dem Markt bringen, „entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels“ stellen und die Sicherheit ihres Produktes belegen [8]. Das betrifft nicht Dich, als Verbraucher, sondern, wie gesagt, die Hersteller. Nur unter diesen Voraussetzungen ist der Verkauf eines CBD-Produktes legal. Du selbst kannst darauf achten, dass der Hersteller Deines Produktes vertrauenswürdig ist.
Wie ist die Rechtslage zu Cannabisblüten?
Unverarbeitete THC-haltige Cannabisblüten zu verkaufen oder auch zu besitzen, ist laut Betäubungsmittelgesetz verboten, selbst wenn sie von zertifiziertem Nutzhanf stammen. Hier befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone, die erst noch zu klären ist. Daher kann der Vertrieb und Konsum solcher Produkte riskant sein und auch länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt werden. Berlin verbietet beispielsweise den Verkauf von Blüten [6].
Ganz klar: In Deutschland hält man sich an die UN Single Convention, nach der der Verkehr mit Cannabis strafrechtlich verfolgt wird. Du kannst Dir vorstellen, dass es auch für die Exekutive, also die Polizei, erst einmal schwer ist, zu unterscheiden, ob jemand CBD-Blüten oder reines THC raucht. Du kannst Dir also Ärger einhandeln, wenn Du CBD-Blüten öffentlich rauchst. CBD-Zigaretten, wie es sie beispielsweise in der Schweiz gibt, dürfen ebenfalls in Deutschland nicht oder noch nicht verkauft werden. Selbst bei Kosmetika müssen die Hersteller nachweisen, dass sie nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden können [3].
Produkte mit Hanfsamen und -Blättern sind nicht in der UN Single Convention erfasst und waren schon immer legal. Du kannst also beruhigt Hanfblätter-Tee kaufen. Anders sieht es aus mit Hanfblüten-Tee, die unverarbeitet sind. Sie fallen unter den Bereich des Betäubungsmittelgesetzes, ebenso wie derartige Kosmetika [7].
Welche Produkte darf ich also kaufen?
Erlaubt sind gegenwärtig:
- CBD-Liquid (THC Gehalt unter 0,2%)
- CBD-Creme
- CBD-Öl (THC Gehalt unter 0,2%)
- CBD-Nahrungsergänzungsmittel in anderen Darreichungsformen (wie Tabletten, Kapseln, THC Gehalt unter 0,2%).
Eine Übersicht über CBD-Produkte bietet die Krankenkassenzentrale, die auch gleich die Testsieger 12/2020 gelistet hat.
Vorsicht!
Leider wurden bei mehr als 50% der getesteten CBD-Produkte erhöhte THC-Werte gefunden, teilweise sogar bis zum bis zum 10.000fachen des erlaubten Wertes. Daher raten wir dazu, CBD-Produkte wirklich nur bei zertifizierten Herstellern zu kaufen.
Erfahrungsberichte
Nichts überzeugt so sehr, wie ein Erfahrungsbericht von Personen, die in derselben Lage sind, wie man selbst. Wer daran interessiert ist, findet im Internet zahlreiche Foren zum Austausch. Auf Facebook bieten auch wir eine Selbsthilfegruppe zum regen Austausch an.
Quellen:
[1] De Luca, Cornelius, Ist CBD legal? Die aktuelle Rechtslage (12/2020), 07.12.2020 in CBD360, abgerufen am 17.12.2020 von https://cbd360.de/cbd-legal-deutschland/
[2] Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung…, 19.11.2020 in Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 141/20 , abgerufen am 17.12.2020 von https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf
[3] Sind Nutzhanf-/CBD-Produkte aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht verkehrsfähig? Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, abgerufen am 17.12.2020 von https://www.bfarm.de/SharedDocs/FAQs/DE/BtmGrundstoffeAMVV/Cannabis/cannabis-faq14.html
[4] RICHTLINIE 2002/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Juni 2002, 12.07.2002 im Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 17.12.2020 von https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:183:0051:0057:DE:PDF
[5] Böer, Julian, Ist CBD legal in Deutschland 2020?, 02.03.2020 in instahaze, abgerufen am 18.12.2020 von (1) Ist CBD legal? – Die aktuelle Rechtslage [2020] – InstaHaze | Voll-Spektrum Öle & Mehr
[6] Förster, Moritz, Nach Urteil des EuGH zu CBD: „Freier Warenverkehr anwendbar“, 19.11.2020 in krautinvest, abgerufen am 18.12.2020 von https://krautinvest.de/nach-urteil-des-eugh-zu-cbd-freier-warenverkehr-anwendbar/?fbclid=IwAR2LqFCkg6l5hSh0kQfBsW3IwArc9w2b4edc2Ky-ci4kGvZRuzfcggDeu7s
[7] Mag. Pharm. Schöggl, Matthias, Ist CBD legal? – Rechtsanwalt Niermann berichtet, 07.07.2020 in CBD vital, abgerufen am 18.12.2020 von https://www.cbd-vital.de/magazin/cbd-allgemein/ist-cbd-legal
[8] Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, abgerufen am 18.12.2020 von BVL – Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) & Co (bund.de)