Ist CBD eine Droge?
Bei CBD bekommt der eine oder andere große Augen. “Das ist doch diese Droge, damit darf oder will ich nichts zu tun haben”, denken sie sich dann. Sie assoziieren CBD mit Kriminalität und dem Kiffen eines Rauschmittels. An dieser Stelle ist es uns wichtig, aufzuklären: Ist CBD wirklich eine Droge?
Die WHO-Definition einer Droge
Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO wird eine Droge folgendermaßen definiert: Eine Droge ist eine Substanz, die in unserem Körper Veränderungen hervorruft. Dazu gehören definitionsgemäß u.a. berauschende und suchterzeugende Mittel, wie:
In diesem Sinne stimmt es, dass CBD eine Droge ist, genauso wie beispielsweise Vitamin C, das ja auch bestimmte Funktionen im Organismus beeinflusst. Aber es ist eine gewollte, gesundheitsfördernde Funktion, die wir mit diesen Stoffen erzielen. Keiner würde je auf die Idee kommen, Vitamin C deshalb als Droge zu bezeichnen.
Die gesellschaftliche Definition einer Droge
Die Definition der WHO ist für unseren allgemeinen Sprachgebrauch zu unspezifisch und trifft nicht das, was wir mit einer Droge assoziieren. Für den Mann/die Frau auf der Straße ist eine Droge vielmehr eine Substanz, deren Verkauf oder Besitz illegal ist. Meist verbinden wir damit auch ein mehr oder weniger körperliches und psychisches Suchtpotential, eine Abhängigkeit, die auf Dauer einen großen Einfluss auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen haben kann.
In diesem Sinne ist CBD definitiv keine Droge. CBD hat keinerlei Suchtpotential. Der Handel mit CBD unterliegt zwar gesetzlichen Bestimmungen, ist aber nicht illegal, solange man sich an diese hält.
Die medizinische Definition einer Droge
In der Medizin ist eine Droge schlicht ein Arzneimittel und das kommt einem Teil der CBD-Produkte schon näher. Je nach THC-Anteil wird ein CBD-Produkt als Arzneimittel eingestuft und nach geltendem Recht über Apotheken gehandelt. Dazu ist, nach der deutschen Apotheken- und Rezeptpflicht, ein Rezept eines Arztes notwendig.
CBD als Nahrungsergänzungsmittel
Es gibt zwei grundlegende Unterschiede beim Handel mit CBD-Produkten. Diejenigen, die einen THC-Gehalt von weniger als 0,2% beinhalten, können ganz normal und freiverkäuflich als Nahrungs(ergänzungs)mittel beziehungsweise Kosmetikprodukt gehandelt werden. Diese Produkte bestehen hauptsächlich aus CBD ohne jegliche psychoaktive Wirkung. Das Gesetz verbietet, dass für diese Produkte offizielle Heilversprechen abgegeben werden, die nicht durch valide Studien an einem ausreichend großen Probanden kollektiv bewiesen wurden.
CBD als Arzneimittel
Cannabis wird schon seit tausenden von Jahren als Arzneimittel verwendet, ohne dass dabei moralische oder gesetzliche Hürden die Verwendung eingeschränkt hätten. Vor etwa 20 Jahren ist mit der Entdeckung der körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel neu in das Interesse der Forschung geraten. Seitdem wird die moralische Schieflage im Zusammenhang mit Cannabis ein wenig korrigiert. Klinische Studien und zahlreiche Erfahrungsberichte konnten nämlich bestätigen, dass Cannabis bei einer Vielzahl von verschiedenen Indikationen äußerst hilfreich sein kann.
Die alternativen, chemisch-synthetischen Arzneimittel für diese Erkrankungen belasten die PatientInnen mit zahlreichen Nebenwirkungen. Die Cannabinoide dagegen sind zum Teil ebenso erfolgreich in der Wirkung, sorgen aber für vergleichsweise weniger Nebenwirkungen. CBD und THC können die gesundheitliche Situation vieler PatientInnen verbessern, Prohibitionen und ungenügenden Aufklärung verhindern aber nach wie vor die breitgefächerte Anwendung der pflanzlichen Wirkstoffe. Auch wenn dem THC die psychoaktive Wirkung zur Last gelegt wird, ist es doch, zusammen mit CBD, das wichtigste therapeutische Cannabinoid.
Es liegt in der Natur pflanzlicher Mittel, dass nicht alle PatientInnen von der Wirkung profitieren. Dennoch lohnt sich der Versuch. So haben Studien eine erfolgreiche Linderung von psychischen und physischen Symptomen bei diversen Krankheitsbildern nachweisen können.
Der Weg zu Cannabisprodukten
PatientInnen, die auf Anraten ihres behandelnden Arztes die Vorteile von Cannabisprodukten nutzen wollen, müssen heute noch beschwerliche und mitunter länger andauernde Prozeduren über sich ergehen lassen. Der Arzt muss den Antrag auf das Verschreibungsrecht von Cannabisprodukten rechtfertigen und von behördlicher Seite (beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukten – BfArM) genehmigen lassen. Die PatientInnen holen sich per Rezept dann ihre getrockneten Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in kontrollierten Mengen und hochwertiger Qualität aus der Apotheke. Anschließend gilt es, zusammen mit dem Arzt die optimale Dosierung für den/die PatientIn zu finden.
PatientInnen mit schwerwiegenden, chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag auf Eigenanbau beim BfArM stellen. Der Anbau und die Verwendung von Cannabis ist kostengünstig und stellt sicher, dass die Pflanzen von hoher Qualität sind.
Cannabis und Führerscheinkontrollen
Manche machen sich Sorgen, dass man mit der Einnahme von CBD bei einem Drogentest auffällig werden könnte. Dem ist aber nicht so. CBD wird bei einem Drogentest nicht angezeigt. Das würde auch keinen Sinn machen, da CBD ja nicht psychoaktiv und auch nicht illegal ist.
THC dagegen kann ab einer Konzentration von 50ng/ml nachgewiesen werden. Personen, die medizinisches Cannabis auf Arztrezept nutzen, haben daher eine entsprechenden Nachweis zur Verfügung [2].
Quellen:
[1] Dennis M., ist CBD eine Droge?, 11.08.2017 in CBD Ratgeber, abgerufen am 24.03.2020 von https://cbdratgeber.de/legal/ist-cbd-eine-droge/[2] De Luca, Cornelius, CBD bei Führerschein & Drogentest: Die Einstellung ändert sich, doch muss ich um meine Fahrerlaubnis bangen?, abgerufen am 25.03.2020 von https://cbd360.de/wissenswertes/auto-fuehrerschein-drogentest/